Bei Reisen jenseits der deutschen Grenzen bist Du mit einer privaten Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung gut geschützt. Die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Du in einem Land unterwegs bist, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Und auch dann gilt: Die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen bist Du meist Privatpatient, Du musst dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können - beispielsweise in den USA - leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.

Auch Krankentransport nach Hause ist versichert

Die Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, sie ersetzt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung und für Arznei-, Verbands- und Heilmittel.

Rücktransportklausel - notwendig oder sinnvoll - was ist besser?

Klausel"notwendig"

Ein Anspruch besteht für Dich nur, wenn der Krankenrücktransport medizinisch notwendig ist, also eine gute und effektive Behandlung am Urlaubsort nicht erfolgen kann. Heute ist in den meisten zumindest europäischen Landern nicht mehr davon auszugehen, und so verbleiben die meisten Patienten im Reiseland oder müssen den Rücktransport eben selbst bezahlen.



Klausel "sinnvoll"

Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird hingegen schon dann in Aussicht gestellt, wenn ein besserer Heilungsverlauf im vertrauten zu Hause gesehen wird oder auch keine Sprachprobleme bestehen. Der Krankenrücktransport erfolgt sozusagen fast auf eigenen Wunsch des Patienten, einzig, transportfähigkeit muss natürlich bestehen.

Der medizinisch sinnvolle Rücktransport ist somit nicht nur sinnvoll, sondern für Dich bei Deiner Urlaubsplanung unverzichtbar bei der Wahl einer Auslandsreisekrankneversicherung! Aber wer weiß das schon wenn man mal schnell im Reisebüro noch eine Versicherung abschließt!

Die Auslandreise-Kranken­ver­si­che­rung kannst du als befristete Police für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen.

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